WHISTLEBLOWING

MELDEVERFAHREN

 

WAS BEDEUTET “WHISTLEBLOWING”?

„Whistleblowing“ ist ein Instrument zur anonymen Meldung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Der Verein bietet dadurch Mitarbeitern/innen, der Führungsebene, , Dritten (Kunden/innen, Lieferanten/innen, Beratern/innen, , Freiwilligen) oder anderen interessierten Parteien die Möglichkeit, begangene oder potenziellen Verstößen verwaltungsrechtlicher, buchhalterischer, zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art, Korruptionsfälle, Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- oder sonstige Verstöße zu melden.

Streitigkeiten, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person verbunden sind, können nicht über dieses System gemeldet werden.

Die Meldung erfolgt über einen geleiteten Online-Weg, der die meldende Person unterstützt. Damit wird eine präzise und ordnungsgemäße Meldung unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes ermöglicht.

 

WARUM BERICHTEN?

Das Personal und andere Personen kennen oft Nichtkonformitäten oder andere Unregelmäßigkeiten, die die Zuständigen im Verein nicht rechtzeitig erkennen können. Daher ist es wichtig, dass der Verein die Möglichkeit hat, diese Anomalien zu überprüfen und wenn möglich zu korrigieren. Verantwortungsbewusste Meldungen, die in gutem Glauben und im Interesse des Gemeinwohls erfolgen, können dem Verein ermöglichen, rechtswidriges Verhalten und nicht regelkonforme Handlungen, die dem Verein oder Dritten schaden können, rechtzeitig abzufangen und abzustellen.

 

SCHUTZ DES HINWEISGEBERS

Die persönliche Meldung von Verstößen gegen die Vorschriften kann sowohl praktische als auch psychologische Schwierigkeiten mit sich bringen. Die von dem Verein genutzte Plattform akzeptiert auch anonyme Meldungen: eine gut gemachte, begründete und detaillierte Meldung kann ohne weitere Beteiligung der meldenden Person bearbeitet werden. In jedem Fall werden die Informationen vertraulich behandelt.

 

VERWENDETE TECHNLOGIE

Wir sind uns der Bedeutung des Schutzes von der meldenden Person bewusst und haben uns deshalb für die Nutzung einer bewährten Plattform entschieden, die einen anonymen Dialog ermöglicht, ohne dass die Herkunft der Meldung zurückverfolgt werden kann.

 

SCHUTZ DER GEMELDETEN PERSON

Bei der Überprüfung und Feststellung möglicher Verstöße können die gemeldeten Personen einbezogen oder benachrichtigt werden, aber es werden auf keinen Fall Verfahren eingeleitet, nur weil sie gemeldet wurden. Dies könnte möglicherweise auf der Grundlage anderer Beweise geschehen, die bei der Überprüfung der Meldung gefunden und festgestellt werden.

 

WIE UND AN WEN MELDEN?

Wenn Sie auf den Link unten auf der Seite klicken, gelangen Sie zum Meldeweg. Die Meldung wird von der Präsidentin des Rechnungsprüfungsrates entgegengenommen, die sich verpflichtet, sie vertraulich zu behandeln und die Identität der meldenden Person, sofern angegeben, nicht ohne deren Zustimmung preiszugeben. Etwaige personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz (GDPR) verarbeitet.

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